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Was ist Pflegebedürftigkeit?

§ 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit

(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regel-
mäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraus-
sichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.“

Verrichtungen des täglichen Lebens

Grundlagen für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind allein die im Gesetz genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens:

Körperpflege ist: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung
Ernährung ist: Mundgerechtes Zubereiten, Nahrungsaufnahme
Mobilität ist: Selbstständiges Aufstehen und Zu- Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, das Verlassen oder wieder Aufsuchen der Wohnung
Hauswirtschaftliche Versorgung ist: Einkaufen, Kochen, reinigen und beheizen der Wohnung, Spülen, Wäsche und Kleidung wechseln und waschen

Wann liegt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vor?

Pflegestufe 1

Wenn Sie mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen Hilfe bei der Grundpflege brauchen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und Sie zusätzlich mehrfach
in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen.
Der wöchentliche Zeitaufwand für die erforderlichen Leistungen beträgt im Tagesdurch-
schnitt mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege.

Wann liegt eine Schwerpflegebedürftigkeit vor?

Pflegestufe 2

Wenn Sie mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Grund-
pflege brauchen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und Sie zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen.
Der wöchentliche Zeitaufwand für die erforderlichen Leistungen beträgt im Tages-
durchschnitt mindestens 180 Minuten, davon mehr als 120 Minuten für die Grundpflege.

Wann liegt eine Schwerstpflegebedürftigkeit vor?

Pflegestufe 3:

Wenn Sie rund um die Uhr, auch nachts Hilfe bei der Grundpflege brauchen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und Sie zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirt-
schaftlichen Versorgung brauchen.
Der wöchentliche Zeitaufwand für die erforderlichen Leistungen beträgt im Tages-
durchschnitt mindestens 300 Minuten, davon mehr als 240 Minuten für die Grundpflege.