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Pflegestärkungsgesetz 1

Der Entwurf eines fünften Gesetzes (Pflegestärkungsgesetz 1) zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, sieht eine Anpassung der Leistungen ab dem 01. Januar 2015 vor. Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Leistungen nach dem Entwurf des Gesetzes zum 1. Januar 2015 vorgesehen sind.

Pflegegeld für Häusliche Pflege

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit der Pflegesachleistung kombiniert werden.
Zeitraum PS 0* PS I PS II PS III
bis 31.12.2014 - 235 €  440 €  700 €
NEU ab 01.01.2015 - 244 €  458 €  728 €
Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI*
bis 31.12.2014* 120 € 305 € 525 € 700 €
NEU ab 01.01.2015* 123 € 318 € 545 € 728 €

Pflegesachleistungen für Häusliche Pflege

Pflegesachleistungen können für Hilfen durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Die Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Zeitraum PS 0* PS I PS II PS III Härtefall
bis 31.12.2014 - 450 € 1.100 € 1.500 € 1.918 €
NEU ab 01.01.2015 - 468 € 1.144 € 1.612 € 1.995 €
Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI
bis 31.12.2014 225 € 665 € 1.250 € 1.550 € 1.918 €
NEU ab 01.01.2015 231 € 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €

Pflegesachleistungen bei vollstationärer Pflege

Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige, die z.B. in einem Pflegeheim leben, unterstützt.
Zeitraum PS 0* PS I PS II PS III Härtefall
bis 31.12.2014 - 1.023 € 1.279 € 1.550 € 1.918 €
NEU ab 01.01.2015 - 1.064 € 1.330 € 1.612 € 1.995 €
Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI*
bis 31.12.2014 - 1.023 € 1.279 € 1.550 € 1.918 €
NEU ab 01.01.2015 - 1.064 € 1.330 € 1.612 € 1.612 €

Leistungen der Tages- /Nachtpflege

Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.

Ab dem 01. Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung / dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Zeitraum PS 0* PS I PS II PS III
bis 31.12.2014  - 450 € 1.100 € 1.550 €
NEU ab 01.01.2015  - 468 € 1.144 € 1.612 €
Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI
bis 31.12.2014  - 450 € 1.100 € 1.550 €
NEU ab 01.01.2015  231 € 689 € 1.298 € 1.612 €

 Kurzzeitpflege


Viele Pflegebedürftige sind, insbesondere zur Überwältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder Übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden Pflegeeinrichtungen.

Ab dem 01. Januar 2015 wird gesetzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden. Parallel kann auch die Zeit für die inanspruchnahme von 4 auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag der Verhinderungpflege angerechnet. (Quelle BMG, 2014)

Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Kalenderjahr (bis zu 4 Wochen) NEU Leistungen ab 2015 pro Kalenderjahr (bis zu 4 Wochen)
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) - 1.612 €
Pflegestufe I, II, III 1.550 € 1.612 €

Verhinderungspflege


Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit vorübergehend an der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege.

Ab dem 01. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen, statt wie bisher 4 Wochen, möglich. Zudem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) zusätzlich für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Der Maximalbetrag erhöht sich somit auf bis zu 2.418 € pro Jahr für maximal 6 Kalenderwochen (42 Tage).

Achtung: Bei einer Ersatzpflege durch Angehörige, mit denen der Pflegebedürftige bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Aufwendungen grundsätzlich nur in Höhe des Betrages der Geldleistung der Pflegestufe. Ab dem 01. Januar 2015 erhöht sich dieser Betrag auf das 1,5-Fache des Pflegegeldes.

Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Kalenderjahr (bis zu 4 Wochen) NEU Leistungen 2015
pro Kalenderjahr (bis zu 6 Wochen)
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 1.550 € 1.612 €
Pflegestufe I, II, III 1.550 € 1.612 €

Zusätzliche Betreuungsleistungen


Den Betreuungsbetrag erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI.

Ab dem 01. Januar 2015 erhalten auch Personen der Pflegestufen null bis drei einen Betreuungsbetrag von 104 € pro Monat, der zweckgebunden für niedrigschwellige Betreuungsangebote verwendet werden kann.

Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat bis zu NEU Leistungen 2015
pro Monat bis zu
Pflegestufe I, II, III
ohne Einschränkung der Alltagskompetenz
- 104 €
Pflegestufe 0, I, II, III
mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
100 € 104 €
Pflegestufe 0, I, II, III
mit in erhöhtem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz
200 € 208 €

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die Belange der person individuell anzupassen.
Hierfür stellt die Pflegeversicherung Leistung zur Verfügung, die eine Versorgung in der Häuslichkeit erhalten oder erst wieder möglich machen soll.
Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Maßnahme bis zu NEU Leistungen 2015 pro Maßnahme bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 2.557 € 4.000 €
Pflegestufe I, II, III 2.557 € 4.000 €

Pflegehilfsmittel


Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich durch die Pflegeversicherung übernommen. Dieses sind z.B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.
Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 monatlich bis zu NEU Leistungen 2015 monatlich bis zu
Pflegestufe 0, I, II, III
mit und ohne Einschränkung der Alltagskompetenz
31 € 40 €
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI - vorwiegend psychisch und an Demenz erkrankte Personen.